Spektralanalyse : Auf eine saubere, geschliffene Probe wird eine Vorrichtung gesetzt, die einen kleinen Lichtbogen erzeugen kann. Da in der Vorrichtung auch ein Lichtleiter ist, wird aus dem Lichtbogen das Licht mit den Wellenlängen der Metalle bzw. Bestandteile ermittelt und verglichen. Dieses Vergleichen geschieht mit in einem Rechner abgelegten Werten. >> Versuche mit Feuersteinen oder einem leeren Feuerzeug Folgendes: Drehe das Reibrad auf dem Zündstein, bis Funken zu sehen sind. So ungefähr wird ein Vergleich gemacht. <<
Ultraschall : Ein Ultraschallkopf (Art Sensor) wird über die mit einem Gleitmittel versehene Oberfläche gezogen. Die Echos des Sensors zeigen auf dem Anzeigegerät kleine oder große nadelartige Impulse an. Je nach Impuls kann man dann sehen, ob ein Lunker oder Hohlraum vorliegt.
Röntgen : Mit Röntgenstrahlen wird das gesamte Gußteil auf Lunker, Schlacke überprüft.
Farbeindringverfahren : Gußteile werden mit einem roten Farbstoff eingesprüht, der in die kleinsten Risse dringt. Eine anschließende Reinigung des Gußteiles und nochmaliges Einsprühen mit einem weißen Farbstoff, sowie einer Trockenzeit, läßt die feinen Risse klar und deutlich auf der weißen Oberfläche sehen.
Magnetpulververfahren : Dient als Nachweis von Rissen an der Oberfläche von metallischen Teilen. Hierbei wird ein flüssiges, z.T. farbiges Magnetpulver auf die Oberfläche gebracht. Mit dem Joch wird an der benetzten Oberfläche ein magnetischer Fluß erzeugt. Sollten Risse zu sehen sein, werden sie als Anhäufungen von Metallspänen aus dem Magnetpulver auf der Oberfläche mit einer fluoreszierender Lampe sichtbar.
Härteprüfungen : wie Vickers, Brinell oder Rockwell. Auf die Oberfläche eines Gußstückes wird mit Druck eine Kugel, Diamant gebracht. Auf einem Display oder einer mechanischen Anzeige (bzw. Lupe) kann man sehen, wie tief der Eindruck ist. Dieser Eindruck sagt aus, wie hoch die Härte des Werkstoffes sein kann. Gußstücke müssen aber eben und geschliffen sein, da die Gußhaut eine höhere Härte hat.
Kleine Teile (z.B. Kugeln), die man schlecht einspannen kann, werden in Gießharz eingegossen und angeschliffen. So kann eine Härteprüfung durchgeführt werden. Das Nachgeben des Gießharzes bei der Druckprüfung kann später kompensiert werden.



3.1 B-Prüfzeugnis : Gilt für Guss- oder Halbzeugprodukte (keine Massenware), die fest zugesagte Eigenschaften haben. Dies wird von einem zugelassenen Sachverständigen beglaubigt. Wer schon einmal Halbzeugprodukte mit einer Ziffern/Nummernkombination (nicht Länge, Breite oder Höhe) gesehen hat, weiß, daß es sich um speziell hergestellte Produkte handelt. Aus den Begleitpapieren geht hervor, wann das Material gegossen wurde, welche Elemente enthalten sind und wer die Prüfung vorgenommen hat. Durch weitergehende Umstempelung können aus z.B. Blechen Teile entnommen werden; das Prüfzeugnis dokumentiert dies. So ist auch nach Jahrzehnten noch eine lückenlose Verfolgsamkeit des Produktes möglich.
![]() |
![]() |
![]() |