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Motorrad (Klasse A)
(Mindestalter: 18 Jahre)
Allgemein:Krafträder (Motorräder, auch mit
Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 ccm oder mit einer durch
die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h.
A beschränkt (Mindestalter 18 Jahre):
Beschränkt auf eine Nennleistung von nicht mehr als 25 kW (34PS)
und einem Verhältnis von Leistung/Leergewicht von nicht mehr als
0,16 kW/kg.
Die Beschränkung entfällt 2 Jahre nach Erteilung dieser Fahrerlaubnis.
A unbeschränkt (Vorbesitz Kl. A beschränkt oder Mindestalter
25 Jahre bei Direkteinstieg):
Keinerlei Beschränkung.
Diese Klasse erhält man nach zwei Jahren Besitz der Klasse A beschränkt
ohne weitere Prüfungen. Es ist auch keine Umschreibung nötig.
Ab einem Alter von 25 Jahren kann man auch ohne Vorbesitz die Klasse
A unbeschränkt machen.
Pflichtstunden
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-Theoretischer Mindestunterricht:
- Praktische Pflichtstunden:
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16 Theoriestunden à 90 min.
5 Überlandfahrten à 45 min.
4 Autobahnfahrten à 45min.
3 Beleuchtungsfahrten à 45 min. |
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Preise |
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Unsere aktuellen Preise teilen wir euch gern auf Anfrage mit.
Bürozeiten
und Kontaktmöglichkeiten findest du unter Kontakt.
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Gebühren für Verkehrsamt und TÜV |
Verwaltung 43,40 €
(bei Erweiterung 39,30 €)
Prüfung Theorie 20,83 €
Prüfung Praxis 112,81 € |
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©Doris Richter 2008 |