Motorrad (Klasse A)
(Mindestalter: 18 Jahre)

Allgemein:Krafträder (Motorräder, auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 ccm oder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h.
A beschränkt (Mindestalter 18 Jahre):
Beschränkt auf eine Nennleistung von nicht mehr als 25 kW (34PS) und einem Verhältnis von Leistung/Leergewicht von nicht mehr als 0,16 kW/kg.
Die Beschränkung entfällt 2 Jahre nach Erteilung dieser Fahrerlaubnis.
A unbeschränkt (Vorbesitz Kl. A beschränkt oder Mindestalter 25 Jahre bei Direkteinstieg):
Keinerlei Beschränkung.
Diese Klasse erhält man nach zwei Jahren Besitz der Klasse A beschränkt ohne weitere Prüfungen. Es ist auch keine Umschreibung nötig.
Ab einem Alter von 25 Jahren kann man auch ohne Vorbesitz die Klasse A unbeschränkt machen.

 

   Pflichtstunden

 

 -Theoretischer Mindestunterricht:

 
- Praktische Pflichtstunden:
 
 
16 Theoriestunden à 90 min.

 5
Überlandfahrten à 45 min.
 4 Autobahnfahrten à 45min.
 3 Beleuchtungsfahrten à 45 min.

 

Preise

Unsere aktuellen Preise teilen wir euch gern auf Anfrage mit.

Bürozeiten und Kontaktmöglichkeiten findest du unter Kontakt.

 

 
Gebühren für Verkehrsamt und TÜV
Verwaltung 43,40 €
(bei Erweiterung 39,30 €)
Prüfung Theorie 20,83 €
Prüfung Praxis 112,81 €

©Doris Richter 2008