PKW (Klasse B)
mit 17 Jahren
"Begleitetes Fahren"

Das "begleitete Fahren" bietet die Möglichkeit, den Führerschein der Klasse B bereits mit
17 Jahren zu machen.
Dabei gibt es natürlich einige Sonderregelungen zu beachten.

Der Fahrschüler muss in seinem Antrag an die Verkehrsbehörde einen oder mehrere Begleiter benennen, die ihn in der Zeit bis zu seinem 18. Geburtstag als Beifahrer begleiten müssen.

Die Begleiter müssen folgende Bedingungen erfüllen:
- mindestens 30 Jahre alt
- Besitz des Führerscheins Klasse B seit mindestens 5 Jahren
- höchstens 3 Punkte in Flensburg

Von den Begleitern werden für die Antragstellung Kopien von Personalausweis und Führerschein benötigt. Diese können wir bei Bedarf auch bei uns machen.

Hat der Schüler die Prüfungen bestanden, bekommt er einen vorläufigen Führerschein, in dem die Begleiter namentlich vermerkt sind.
Nur mit diesen Begleitern und nur innerhalb Deutschlands darf er dann bis zu seinem 18. Geburtstag fahren. Danach muss er den vorläufigen Führerschein beim Verkehrsamt gegen den richtigen Kartenführerschein eintauschen.
Erst dann darf er ohne Begleitung Auto fahren.

Die Ausbildung entspricht der normalen Klasse B - Ausbildung.

    Pflichtstunden

 

 -Theoretischer Mindestunterricht:

 
- Praktische Pflichtstunden:
 
 
14 Theoriestunden à 90 min.

 5
Überlandfahrten à 45 min.
 4 Autobahnfahrten à 45min.
 3 Beleuchtungsfahrten à 45 min.

 

Preise

Unsere aktuellen Preise teilen wir euch gern auf Anfrage mit.

Bürozeiten und Kontaktmöglichkeiten findest du unter Kontakt.

 

 
Gebühren für Verkehrsamt und TÜV
Verwaltung 43,40 €
(Führerschein mit 17 ab 56,50 €)
Prüfung Theorie 20,83 €
Prüfung Praxis 84,97 €

©Doris Richter 2008