Das "begleitete Fahren" bietet die Möglichkeit, den Führerschein
der Klasse B bereits mit
17 Jahren zu machen.
Dabei gibt es natürlich einige Sonderregelungen zu beachten.
Der Fahrschüler muss in seinem Antrag an die Verkehrsbehörde
einen oder mehrere Begleiter benennen, die ihn in der Zeit bis zu seinem
18. Geburtstag als Beifahrer begleiten müssen.
Die Begleiter müssen folgende Bedingungen erfüllen:
- mindestens 30 Jahre alt
- Besitz des Führerscheins Klasse B seit mindestens 5 Jahren
- höchstens 3 Punkte in Flensburg
Von den Begleitern werden für die Antragstellung Kopien von Personalausweis
und Führerschein benötigt. Diese können wir bei Bedarf
auch bei uns machen.
Hat der Schüler die Prüfungen bestanden, bekommt er einen
vorläufigen Führerschein, in dem die Begleiter namentlich
vermerkt sind.
Nur mit diesen Begleitern und nur innerhalb Deutschlands darf er dann
bis zu seinem 18. Geburtstag fahren. Danach muss er den vorläufigen
Führerschein beim Verkehrsamt gegen den richtigen Kartenführerschein
eintauschen.
Erst dann darf er ohne Begleitung Auto fahren.
Die Ausbildung entspricht der normalen Klasse B - Ausbildung.