Mofa

(Mindestalter: 15 Jahre)

Einspurige, einsitzige Fahrräder mit Hilfsmotor, mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h.
Besondere Sitze zur Mitnahme von Kindern unter 7 Jahren sind erlaubt. Der Fahrer muss dann jedoch mindestens 16 Jahre alt sein.

Die Ausbildung erfolgt entweder in Gruppen mit mindestens 5 Schülern oder - bei Einzelkandidaten - im Rahmen des allgemeinen Theorie-Unterrichts und des spezifischen Unterrichts für Kraftradfahrer.
Zur Erlangung des Mofascheins wird lediglich eine theoretische Prüfung verlangt.
Der Schüler erhält nach Bestehen eine Prüfbescheinigung, die ihn zum Fahren eines Mofas berechtigt (es handelt sich also nicht um einen "Führerschein", wie bei den anderen Klassen.)

 

    Pflichtstunden

 

 -Theoretischer Mindestunterricht:

- Praktischer Mindestunterricht:
6 Theoriestunden à 90 min.

1 Übungsstunde à 90 min.

 

Preise

Unsere aktuellen Preise teilen wir euch gern auf Anfrage mit.

Bürozeiten und Kontaktmöglichkeiten findest du unter Kontakt.

 

 
Gebühren für TÜV
Prüfung Theorie 14,28 €
Ausstellung der Prüfbescheinigung 7,74 €

©Doris Richter 2008