Informationen über Funkstörungen durch PLC                                    

 

Was ist PLC ?

Bei PLC (Powerline Communication) handelt es sich um ein System zur Übertragung von Internetsignalen über das Stromnetz. Diese Geräte werden häufig als Inhouse-PLC verkauft. 

Geringe Leistungen von PLC-Geräten

Powerline ist Datentransport über ungeschützte Stromleitungen. Da die elektrischen Stromversorgungsleitungen in den Häusern ohne Abschirmung durch ein Drahtgeflecht verlegt wurden, sind Störungen von diversen Funkdiensten vorprogrammiert. Das kann ggf. auch zu Problemen mit der Bundesnetzagentur führen. Mit nur wenig Aufwand können Nachbarn den Datenverkehr unbefugt auslesen bzw. live mitlesen. Sicher ist nur der Datentransport über ein abgeschirmtes Kabel. Ein abgeschirmtes Kabel hat den Aufbau wie ein Antennenkabel.

Nicht abgeschirmte Stromkabel funktionieren wie eine Antenne.
Signale werden abgestrahlt und ggf. auch aufgefangen. Bei der für schnelle Datenübertragung benötigten hohen Trägerfrequenz ergibt sich eine erhebliche Abstrahlung über die  frei liegenden, ungeschirmten Stromkabel.

Funkstörungen

Seit der Einführung von PLC -Powerline Communication wurden verstärkt Funkstörungen in Umfeld derartiger Geräte festgestellt. Bei PLC werden die digitalen Signale über das Stromnetz transportiert. Da Netzleitungen des Stromnetzes völlig ungeschirmt sind, wirken sie wie Antennen und können daher Störungen verursachen. Es entstehen nicht nur im Frequenzbereich von 4 - 27 MHz erhebliche Funkstörungen. Störungen durch Direkteinstrahlung konnten in einer Entfernung bis 150 Meter gemessen werden. Der Störpegel kann dabei bis zu 60 dB erreichen. Es ist damit zu rechnen, dass außer dem Rundfunkempfang auch diverse Funkdienste gestört werden.

Anwender dieser Geräte können für Funkstörungen haftbar gemacht werden.

Wir empfehlen daher auf die Anwendung von PLC-Geräten zu verzichten.

Meldungen über Funkstörungen können an die Bundesnetzagentur  Postfach 8001, 55003 Mainz
Fax: 06131-185600 Telefon: 0 180 - 3 23 23 23 abgegeben werden.

   
  Der Verwaltungsgerichtshof der Republik Österreich hat eine Entscheidung bezüglich PLC gefällt.
  Näheres in einer Pressemitteilung des Bundesministeriums für Verkehr, Innovation und Technologie unter: http://www.bmvit.gv.at/telekommunikation/plt/vwgh_entscheidung.html
   
  weitere Links: 
  Stellungnahme der ADDX als PDF-Dokument  http://www.addx.de/plc/04-02-03.pdf
  DARC  http://www.darc.de/aktuell/plc/index.html
  Regulierungsbehörde  http://www.bundesnetzagentur.de
  Bundesamt für Strahlenschutz  http://www.bfs.de