WLAN - Datenübertragung per Funk

in Deutschland ist WLAN auf der Grundlage des § 55 Telekommunikationsgesetz (TKG) gegenwärtig im 2,4 GHz- und 5 GHz-Band von der Bundesnetzagentur zugelassen.  Die Verfügung aus dem Amtsblatt kann als PDF-File anzeigt werden. Für WLAN können im 2.4 GHz Band 13 Kanäle genutzt werden.

Die Übertragung von Daten erfolgt als Datenpaketen (Frames) in bestimmten Zeitabschnitten.

Standards

Der WiFi-Standard 802.11g ermöglicht eine Übertragungsrate bis zu 54 MegaBit pro Sekunde.

Bei 802.11g+  wird durch eine effektivere Nutzung der Zugriffzeit, Vergrößerung der Datenpakete und Kanalbündelung eine Übertragungsrate bis 108 MegaBit pro Sekunde erreicht.

Beim neuen 801.11n-Standard soll das Zugriffsverfahren weiter optimiert werden. Daher ist ein maximale Übertragungsrate von mindestens 108 MegaBit pro Sekunde möglich. Hierbei werden mehrere Antennen zur parallelen Datenübertragung auf einem Funkkanal verwendet (MiMo Multible In/Output-Technik). 

Die von den Herstellern der WLAN-Geräte (WLAN-Router, Access Point, WLAN-Karte) angegebenen Übertragungsraten sind Brutto-Raten. Da für die Organisation der Datenübertragung ebenfalls Kapazitäten benötigt werden, fällt die Nutzrate wesentlich geringer aus. Weiterhin müssen fehlerhaft empfangene Daten erneut vom System gesendet werden. 

Reichweiten

Die Reichweite von WLAN-Anlagen nach WiFi-Standard beträgt zwischen 25 m (in Gebäuden) und im Freien bis zu 150 m. Durch den Einsatz von  Richtantennen können auch Entfernungen von mehreren Kilometern überbrückt werden.

Der Betrieb von WLAN-Anlagen ist  in Deutschland anmelde- und gebührenfrei. Bei grundstücksübergreifenden Anlagen mit gewerblicher Nutzung (Telekommunikationsdienstleistungen) ist eine Meldung über die Inbetriebnahme der Funkstrecke der Regulierungsbehörde abzugeben. 

Das Anmeldeformular für grundstücksübergreifende WLAN-Anlagen wird hier bereitgestellt.

Bei ausschließlicher Nutzung für private oder betriebsinterne Zwecke ist dagegen keine Meldung erforderlich.

Die Frequenzen im 2,4 und 5 GHz-Bereich wurden durch die Regulierungsbehörde allgemein zugeteilt. Die maximal abgestrahlte Leistung von 100mW EIRP (Equivalent Isotropic Radiated Power) darf dabei nicht überschritten werden.

Neuer WLAN-Standard in Planung

Die führenden Unternehmen der IT-Kommunikation wie Intel, Nokia u.a. haben sich zu einer Arbeitsgruppe für einen neuen Standard (WIMAX) im  Wireless-LAN Bereich zusammengeschlossen.

Der neue WLAN-Standard IEEE 802.16 umfasst eine höhere Bandbreite und größere Reichweiten. Es können Funkzellen mit bis zu 50 Kilometer aufgebaut werden. Die Bandbreite soll von 10 - 66 GHz bei einer Übertragungsrate von 70 MBit pro Sekunde liegen.

Sicherheit

Der Datenaustausch über eine Funkverbindung stellt grundsätzlich eine unsichere Übertragungsart dar, da Unbefugte mit etwas Aufwand die Daten mitlesen oder aktiv in das WLAN-Netzwerk eindringen können. Um die Sicherheit im WLAN-Netzwerk zu erhöhen, müssen bestimmte Einstellungen im Konfigurationsprogramm aller WLAN-Geräte vorgenommen werden.  Es wird daher dringend empfohlen das WLAN-Netzwerk durch Eingabe eines WPA-Passwortes im Konfigurationsprogramm der WLAN-Geräte zu schützen. Zusätzlich können die WLAN-Geräte daran gehindert werden den Namen des WLAN-Netzwerkes (SSID) preiszugeben in dem die Aussendung der SSID abgeschaltet wird.  Eine weitere Erhöhung der Sicherheit besteht in der Verwendung von MAC-Adressen. Dazu müssen die MAC-Adressen aller am WLAN-Netzwerk teilnehmenden WLAN-Geräte im Konfigurationsprogramm des WLAN-Routers oder AccesPoints eingetragen werden.

 

Für Grundlegende Informationen empfehlen wir folgende Webseite: http://de.wikipedia.org/wiki/WLAN