Informationen über den Amateurfunk in Deutschland

 

 

 

 

 

Amateurfunk ist ein Funkdienst für technische Studien und Experimente. Er dient zur Unterstützung in Not- und Katastrophenfällen und zur Förderung der Völkerverständigung. 

Die Teilnahme am Amateurfunk ist an eine Prüfung bei der Regulierungsbehörde für Post- und Telekommunikation und Zuteilung eines amtlichen Rufzeichens gebunden.

Der Missbrauch von Amateurfunk-Rufzeichen ist strafbar.

Die Prüfung umfasst die Fächer Technik, Betriebstechnik und Gesetzeskunde. Während für die Prüfung nach Klassen E und N weitreichende Grundkenntnisse abgefragt werden,

müssen für die Klasse A umfassende Kenntnisse nachgewiesen werden. 

Die jeweiligen Berechtigungen für den Sendebetrieb ergeben sich auf dem Amateurfunkgesetz AFuG und der Amateurfunkverordnung AFuV.

 

Für die Klasse E ist der Betrieb nach einer Änderung der AFuV im Bereich von 144-146 MHz und 430-440 MHz (2m und 70cm) mit maximal 75 Watt, 28 MHz -29,7 MHz 

und 3500 bis 3800 kHz von maximal 100 Watt PEP (Spitzenwert der abgestrahlten Leistung) beschränkt. 

 

Die Bundesnetzagentur (BNetzA) bietet mit der Klasse N eine neue Einsteigerklasse für den Amateurfunk. Diese Klasse ermöglicht einen einfacheren Einstieg mit leichteren Prüfungsanforderungen und einem eingeschränkten Betrieb auf den Bändern 2 Meter (UKW) und 70 Zentimeter mit einer maximalen Sendeleistung von 10 Watt. Für die Prüfung nach Klasse N sind Kenntnisse der Vorschriften, Betriebstechnik und grundlegende Technik erforderlich.

 

Folgende Betriebsarten stehen zur Verfügung:

 

Sprechfunk in FM (Frequenzmodulation), AM (Amplitudenmodulation, SSB (Einseitenbandmodulation).

Digitaler Sprechfunk wird zur Zeit mit den per Software definierten Systemen DMR, D-Star, und C4FM ausgeführt.

Packet-Radio eine digitale Datenübertragung (Text und Bild) mit Übertragungsraten bis 9K6 (9Kilobit pro Sekunde).

APRS eine digitale Übermittlung von Standortdaten mit Kartendarstellung auf einem Bildschirm und Text-Kurzmeldungen.

CW die Übermittlung von Morsezeichen 

SSTV Übertragung von Standbildern 

ATV Amateurfunkfernsehen Übertragung von bewegten Bildern

 

Über die gesetzlichen Bestimmungen für die elektromagnetische Verträglichkeit in der Umwelt informieren wir auf unserer EMV-Seite.

Der praktische Funkbetrieb zwischen Amateurfunkstationen erfolgt direkt von Station zu Station oder via Relais-Stationen.

Damit Funkverbindungen in Wettbewerben als Punkte anerkannt sind, werden die Verbindungsdaten per QSL-Karten ausgetauscht.