Informationen über Amateurfunk in Deutschland | |
Amateurfunk
ist ein Funkdienst für technische Studien und Experimente. Er dient zur
Unterstützung in Not- und Katastrophenfällen und zur Förderung der
Völkerverständigung.
Die Teilnahme am Amateurfunk ist an eine Prüfung bei der Regulierungsbehörde für Post- und Telekommunikation und Zuteilung eines amtlichen Rufzeichens gebunden. Der Missbrauch von Amateurfunk-Rufzeichen ist strafbar. Die Prüfung umfasst die Fächer Technik, Betriebstechnik und Gesetzeskunde. Während für die Prüfung nach Klasse E weitreichende Grundkenntnisse abgefragt werden, müssen für die Klasse A umfassende Kenntnisse nachgewiesen werden. Die jeweiligen Berechtigungen für den Sendebetrieb ergeben sich auf dem Amateurfunkgesetz AFuG und der Amateurfunkverordnung AFuV. Für die Klasse E ist der Betrieb nach einer Änderung der AFuV im Bereich von 144-146 MHz und 430-440 MHz (2m und 70cm) mit maximal 75 Watt, 28 MHz -29,7 MHz und 3500 bis 3800 kHz von maximal 100 Watt PEP (Spitzenwert der abgestrahlten Leistung) beschränkt. Folgende Betriebsarten stehen zur Verfügung: Sprechfunk in FM (Frequenzmodulation), AM (Amplitudenmodulation, SSB (Einseitenbandmodulation). Digitaler Sprechfunk wird zur Zeit mit den per Software definierten Systemen DMR, D-Star, und C4FM ausgeführt. Packet-Radio eine digitale Datenübertragung (Text und Bild) mit Übertragungsraten bis 9K6 (9Kilobit pro Sekunde). APRS eine digitale Übermittlung von Standortdaten mit Kartendarstellung auf einem Bildschirm und Text-Kurzmeldungen. CW die Übermittlung von Morsezeichen SSTV Übertragung von Standbildern ATV Amateurfunkfernsehen Übertragung von bewegten Bildern Über die gesetzlichen Bestimmungen für die elektromagnetische Verträglichkeit in der Umwelt informieren wir auf unserer EMV-Seite. Der praktische Funkbetrieb zwischen Amateurfunkstationen erfolgt direkt von Station zu Station oder via Relais-Stationen.Damit Funkverbindungen in Wettbewerben als Punkte anerkannt sind, werden die Verbindungsdaten per QSL-Karten ausgetauscht. |