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Informationen über den Amateurfunk in Deutschland |
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Amateurfunk ist ein Funkdienst für technische Studien und Experimente. Er dient zur Unterstützung in Not- und Katastrophenfällen und zur Förderung der Völkerverständigung. Die Teilnahme am Amateurfunk ist an eine Prüfung bei der Regulierungsbehörde für Post- und Telekommunikation und Zuteilung eines amtlichen Rufzeichens gebunden. Der Missbrauch von Amateurfunk-Rufzeichen ist strafbar. Die Prüfung umfasst die Fächer Technik, Betriebstechnik und Gesetzeskunde. Während für die Prüfung nach Klassen E und N weitreichende Grundkenntnisse abgefragt werden, müssen für die Klasse A umfassende Kenntnisse nachgewiesen werden. Die jeweiligen Berechtigungen für den Sendebetrieb ergeben sich auf dem Amateurfunkgesetz AFuG und der Amateurfunkverordnung AFuV.
Für die Klasse E ist der Betrieb nach einer Änderung der AFuV im Bereich von 144-146 MHz und 430-440 MHz (2m und 70cm) mit maximal 75 Watt, 28 MHz -29,7 MHz und 3500 bis 3800 kHz von maximal 100 Watt PEP (Spitzenwert der abgestrahlten Leistung) beschränkt.
Die Bundesnetzagentur (BNetzA) bietet mit der Klasse N eine neue Einsteigerklasse für den Amateurfunk. Diese Klasse ermöglicht einen einfacheren Einstieg mit leichteren Prüfungsanforderungen und einem eingeschränkten Betrieb auf den Bändern 2 Meter (UKW) und 70 Zentimeter mit einer maximalen Sendeleistung von 10 Watt. Für die Prüfung nach Klasse N sind Kenntnisse der Vorschriften, Betriebstechnik und grundlegende Technik erforderlich.
Folgende Betriebsarten stehen zur Verfügung:
Sprechfunk in FM (Frequenzmodulation), AM (Amplitudenmodulation, SSB (Einseitenbandmodulation). Digitaler Sprechfunk wird zur Zeit mit den per Software definierten Systemen DMR, D-Star, und C4FM ausgeführt. Packet-Radio eine digitale Datenübertragung (Text und Bild) mit Übertragungsraten bis 9K6 (9Kilobit pro Sekunde). APRS eine digitale Übermittlung von Standortdaten mit Kartendarstellung auf einem Bildschirm und Text-Kurzmeldungen. CW die Übermittlung von Morsezeichen SSTV Übertragung von Standbildern ATV Amateurfunkfernsehen Übertragung von bewegten Bildern
Über die gesetzlichen Bestimmungen für die elektromagnetische Verträglichkeit in der Umwelt informieren wir auf unserer EMV-Seite. Der praktische Funkbetrieb zwischen Amateurfunkstationen erfolgt direkt von Station zu Station oder via Relais-Stationen. Damit Funkverbindungen in Wettbewerben als Punkte anerkannt sind, werden die Verbindungsdaten per QSL-Karten ausgetauscht. |