Panorama_02
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Westgrenze des Staatsforsts

Die Grenzsteinreihe zwischen der heutigen Rosengartenstraße (Kreisstraße 52, bei Km 2,8 in der Nähe vom Karlstein) und dem Moisburger Stein (Neugraben) markiert die westliche Grenze des Rosengartener Staatsforsts. Sie verläuft über ca. 8 km entlang mehrerer Gemarkungungsgrenzen; der letzte Teil markiert die heutige Grenze zwischen Niedersachsen und Hamburg. In einer älteren, undatierten Aufstellung der Steine entlang dieser Forstgrenze (s. Rüland-Karte) wurden 64 der ursprünglich bis 87 durchnumerierten Steine dokumentiert; d. h. es fehlten dabei 23 der ursprünglichen Steine.  Heute sind derzeit 61 Steine an dieser Forstgrenze eindeutig identifiziert worden. Zwölf Steine können heute anhand ihrer jeweiligen Lage als Grenzsteine vermutet werden; nur wenn sie umgedreht bzw. neu aufgestellt werden könnten, wäre ihre eindeutige Identifizierung möglich.  (Link zur tabellarischen Aufstellung dieser Serie).

Die Steine der Westgrenze sind mit einer gemeißelter Inschrift, bestehend aus einer laufenden Zahl (von 1 bis 87) sowie einem Wolfsangelzeichen, versehen. Verglichen mit den sorgfältig gemeißelten Steinen der Ostgrenze, die einen gewissen handwerklichen Stolz ausstrahlen, wirken die Inschriften dieser Grenzsteine eher unbeholfen; sie sind in der Regel nicht sehr tief gemeißelt und sind teilweise sehr schwierig zu identifizieren. Auch die ausgesuchten Steine sind nicht so imposant wie die Granitfindlinge der Ostgrenze. Angesichts der Tatsache, dass die örtlichen Bauern für die Versteinung der Forstgrenzen sowie für den Aushub der Grenzgräben zuständig waren, wäre es verständlich, die damit verbundenen Kosten auf diese Weise auf ein Minimum zu halten.

Unten sind einige Steine der ursprünglichen Westgrenze abgebildet. Alle noch existenten Steine sind in einer Aufstellung zu sehen.

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Nr. 1 der Westgrenze

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Nr. 60 der Westgrenze

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Nr. 5 der Westgrenze

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Nr. 70 der Westgrenze

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Nr. 37 der Westgrenze

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Nr. 74 der Westgrenze

 Im 19. Jahrhundert wurde den Bauern von Elstorf und Schwiederstorf im südlichen Bereich dieser Grenze, im Rahmen einer “Abfindung”, mehr Wald zugeteilt. Der Verlauf zwischen den ursprünglichen Steinen 1 und 24 wurde weiter östlich verlegt und durch neue, kleinere Steine markiert; einige dieser Steine existieren noch, obwohl etwa die Hälfte vermutlich dem Ausbau der Rosengartenstraße zum Opfer gefallen ist. Die Steine 1, 11 - 15 und 18 sind noch zu sehen (s. Seitenende),

Kleinere Steine, die nach einer Abfindung zu Gunsten der Bauern von Schwiederstorf und Elstorf im 19. Jahrhundert aufgestellt wurden (s. Karte vom Forstauditor Schering 1858/59 und von Beulwitz / Ulrich 1878):

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Stein Nr. 1

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Stein Nr. 11

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Stein Nr. 12

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Stein Nr. 13

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Stein Nr. 14

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Stein Nr. 15

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Stein Nr. 18

Eine Karte sowie eine Aufstellung dieser Steine sind hier zu sehen (auf diesen Link klicken).

Links zu den tabellarischen Aufstellungen der verschiedenen Grenzen

Die östlichen Grenzsteine von 1750

Südliche Forstgrenze

Die ältesten Grenzsteine aus dem 15. Jh.

Neuer Verlauf nördlich vom Sieverser Stein

Aufstellung der westlichen Grenzsteine, zwischen der Rosengartenstraße  und dem Moisburger Stein