Auf dieser Abbildung sind die vier versteinten Forstgrenzen des Rosengarten Forstes eingetragen. Die hellblauen Linien zeigen Veränderungen, die im Rahmen von Abfindungen (Grenzverschiebungen zugunsten der örtlichen Grundbesitzern) stattfanden.
Die älteste Grenze (15. Jh., 20 Steine) ist hier gelb gezeichnet; die 1750er (östliche Staatsforstgrenze, 65 Steine) ist hier grün; in Lila-Farbe ist die westliche Staatsforstgrenze gezeichnet (87 Steine). Die rote Linie (30 Steine oder mehr) verläuft südwestlich vom Sieverser Stein (die Südgrenze). Insgesamt wurden diese Grenzen durch mehr als 235 Steine markiert. Heute /Stand Juli 2012) sind knapp 170 Steine dokumentiert.
Zusammen betrachtet, fassen die späteren drei Grenzlinien den Staatsforst fast vollständig ein (hierzu siehe “Zusammenfassung der Staatforstgrenzen 1878”). Die blauen Linien zeigen die Areale, die aus dem Staatsforst durch Abfindungen ausgelöst und den örtlichen Bauern zugesprochen wurden. Im Gegensatz zu den West- und Ostgrenzen, die mit großen Findlingen versteint wurden, markierte man die neuen Grenzverläufe mit kleineren, behauenen Granitstelen.
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