* Forstgrenzen wurden nicht nur durch Steine, sondern auch verschiedentlich durch Erdhügeln, Holzpfählen und Gräben gekennzeichnet. Der Auswurf der Gräben wurde zum Schutzwall, wodurch sich heute solche Grenzen von ausgetrockneten Bachläufen unterscheiden lassen. Als Beispiel: In der Abfindung zur Forstteilung zugunsten von Sieversen, die König Georg II. in April 1750 in St. James Palast in London unterzeichnete, wurde wie folgt veranlasst:
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