Nördlich des Sieverser Steins existiert eine Reihe von relativ kleinen Grenzsteinen, alle mit einer Wolfsangel versehen. Diese Grenzsteine markieren zwei spätere Verschiebungen der ursprünglichen Grenze von 1749/50. Der Sieverser Stein wurde bei der letzten Grenzverschiebung in den 60er Jahren des 19. Jahrhunderts nördlich und westlich ca. 180m an der heutige Position neu aufgestellt (s. Karte), was auch zur Folge hatte, dass die ursprünglichen Grenzsteine von 1750 südlich des Steines mit der Nummer 14 / XIV hätten auch verschoben werden müssen. Statt dessen wurde die neue Grenzstrecke mit Grenzgraben und -wall sowie mit kleineren Granitstelen, mit eingemeißelter Wolfsangel aber ohne Zahl, markiert. Die alten (mit römischen Ziffern versehenen) Steine in dieser Teilstrecke verloren im Zuge dieser Verschiebungen ihre Bedeutung. Bis auf die Steine N 2 und N 7 sind alle Steine zwischen dem Sieverser Stein und dem erhaltenen Stein mit der Nummer 14 / XIV verschwunden. Eventuell sind einige Steine dem Ausbau der Rosengartenstraße in den 60er Jahre des 20. Jh. zum Opfer gefallen.
Beginnend mit dem Sieverser Stein verläuft die neuere Ostgrenze zuerst über den Stein, hier inoffiziell mit der Nummer “3N” (“N”=neu) versehen. Dieser Stein, vermutlich ein Jagenstein, steht einige Meter nördlich der heutige Trasse der Rosengartenstraße, gegenüber von der westlichen Einfahrt des Parkplatzes nahe dem Sieverser Stein. Von hier folgen die Steine dem geraden Verlauf eines Grenzwalls und -grabens, die vorerst bis in die Nähe des alten Grenzsteins 14 / XIV führen, und eine Abfindung zugunsten der Sieverser Bauern markierten. Zwischen den Steinen 2N (verschollen) und 3N verlief in Richtung Osten, entlang der damaligen Straße, die 1. Sieverser Ausfahrt, die sich bis zur Grenze von 1750 erstreckte. Diese ist heute größtenteils in Form des Kopfsteinpflaster-Parkplatzes erhalten. Etwa 300 Meter weiter nördlich befindet sich die 2. Sieverser Ausfahrt, die durch die Steine 5N bis 8N markiert wurde. Sie erstreckt sich ca. 100 m bis zur 1750er Grenze, wo heute noch Stein N 7 / VII liegt.
Zur gleichen Zeit (ca. 1862-1865, s. Stein 15N) wurde der Grenzverlauf ab dem Grenzstein 14 / XIV im Rahmen einer weiteren Abfindung (von über 15 Morgen u. 16 Ar Land) zugunsten von Sottorf etwas westlich versetzt und durch einen Wall und Graben mit weiteren Steinen markiert. Die neue Grenze verlief bis hin zum Waldweg westlich von der Gross-Modder-Eiche. Einige der Steine dieser neuen Strecken (hier 2N bis 15N numeriert) sind in der Aufstellung unten abgebildet. Durch die letzte Verschiebung verloren auch die 1750er Steine 14 bis 20 ihre Funktion. Diese, und weitere Grenzverschiebungen, die im Rahmen von Abfindungen stattfanden, sind in der 1878er Karte vom damaligen Forstamt gekennzeichnet.
Die inoffizielle Numerierung der Steine dieser beginnt ab dem heutigen Standort des Sieverser Steins. (Link zur tabellarischen Aufstellung dieser Serie).
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