Panorama_02
[Home] [Östlich Forstgrenze von 1750] [Aufstellung der 1750er Steine] [Ein Problem] [Abfindungen für Sieversen und Sottorf] [Abfindung für Alvesen] [Westliche Forstgrenze] [Südliche Forstgrenze] [Zusammenfassung der Staatsforstgrenzen 1878] [Mittelalterliche Grenzsteine (15. Jh.)] [Andere Steine] [Die Wolfsangel] [Literaturverzeichnis] [Kontakt] [Karten+KML] [Danksagungen]

Neuer Verlauf der Ostgrenze (Abfindungen für Sieversen und Sottorf)

Nördlich des Sieverser Steins existiert eine Reihe von relativ kleinen Grenzsteinen, alle mit einer Wolfsangel versehen. Diese Grenzsteine markieren  zwei spätere Verschiebungen der ursprünglichen Grenze von 1749/50. Der Sieverser Stein wurde bei der letzten Grenzverschiebung in den 60er Jahren des 19. Jahrhunderts nördlich und westlich ca. 180m an der heutige Position neu aufgestellt (s. Karte), was auch zur Folge hatte, dass die ursprünglichen Grenzsteine von 1750 südlich des Steines mit der Nummer 14 / XIV hätten auch verschoben werden müssen. Statt dessen wurde die neue Grenzstrecke mit Grenzgraben und -wall sowie mit kleineren Granitstelen, mit eingemeißelter Wolfsangel aber ohne Zahl, markiert. Die alten (mit römischen Ziffern versehenen) Steine in dieser Teilstrecke verloren im Zuge dieser Verschiebungen ihre Bedeutung. Bis auf die Steine N 2 und N 7 sind alle Steine zwischen dem Sieverser Stein und dem erhaltenen Stein mit der Nummer 14 / XIV verschwunden. Eventuell sind einige Steine dem Ausbau der Rosengartenstraße in den 60er Jahre des 20. Jh. zum Opfer gefallen.

Beginnend mit dem Sieverser Stein verläuft die neuere Ostgrenze zuerst über den Stein, hier inoffiziell mit der Nummer “3N” (“N”=neu) versehen. Dieser Stein, vermutlich ein Jagenstein, steht einige Meter nördlich der heutige Trasse der Rosengartenstraße, gegenüber von der westlichen Einfahrt des Parkplatzes nahe dem Sieverser Stein. Von hier folgen die Steine dem geraden Verlauf eines Grenzwalls und -grabens, die vorerst bis in die Nähe des alten Grenzsteins 14 / XIV führen, und eine Abfindung zugunsten der Sieverser Bauern markierten. Zwischen den Steinen 2N (verschollen) und 3N verlief in Richtung Osten, entlang der damaligen Straße, die 1. Sieverser Ausfahrt, die sich bis zur Grenze von 1750 erstreckte. Diese ist heute größtenteils in Form des Kopfsteinpflaster-Parkplatzes erhalten. Etwa 300 Meter weiter nördlich befindet sich die 2. Sieverser Ausfahrt, die durch die Steine 5N bis 8N markiert wurde. Sie erstreckt sich ca. 100 m bis zur 1750er Grenze, wo heute noch Stein N 7 / VII liegt.

Zur gleichen Zeit (ca. 1862-1865, s. Stein 15N) wurde der Grenzverlauf ab dem Grenzstein 14 / XIV im Rahmen einer weiteren Abfindung (von über 15 Morgen u. 16 Ar Land) zugunsten von Sottorf etwas westlich versetzt und durch einen Wall und Graben mit weiteren Steinen markiert. Die neue Grenze verlief bis hin zum Waldweg westlich von der Gross-Modder-Eiche. Einige der Steine dieser neuen Strecken (hier 2N bis 15N numeriert) sind in der Aufstellung unten abgebildet. Durch die letzte Verschiebung verloren auch die 1750er Steine 14 bis 20 ihre Funktion. Diese, und weitere Grenzverschiebungen, die im Rahmen von Abfindungen stattfanden, sind in der 1878er Karte vom damaligen Forstamt gekennzeichnet.

Die inoffizielle Numerierung der Steine dieser beginnt ab dem heutigen Standort des Sieverser Steins. (Link zur tabellarischen Aufstellung dieser Serie).

Übersicht der Abfindungen für Sieversen und Sottorf

Der ursprüngliche Grenzverlauf, vereinbart in der Försterei Emsen in 1749 und durch König Georg II von England, Kurfürst von Braunschweig-Lüneburg, im April 1750 eigenhändig ratifiziert, ist auf dieser Karte grün gezeichnet. Das in 1865 den Sottorfer Bauern  zugesprochene Waldgebiet ist hier ab N-14 nördlich hellblau markiert. Auch die Sieverser Bauern erhielten in zwei Etappen mehr Wald: Erst bekamen sie das Gebiet zwischen der grünen Linie (ab “N-1 (1. Pos.)” bis zu “N-14”) und der hellen Linie, wobei der Sieverser Stein (N-1) ca. 140 m nordwestlich bei “N-1 (2. Pos.)” neu aufgestellt wurde. In einem zweiten Schritt wurde dieser Stein weitere 40 m  zum heutigen Standort verrückt und der Grenzverlauf ebenfalls parallel zur ersten Abfindungsgrenze verschoben. Wie oben erwähnt, sicherte der Staat das Wegerecht bis zur ursprünglichen Grenze durch die “Erste” und die “Zweite Sieverser Ausfahrt”. Von den ursprünglich 14 neuen rechteckig behauenen Grenzsteine sind heute noch 12 erhalten. Der Stein mit der Arbeitsnummer “15 N” steht knapp 100m westlich von der Groß-Modder-Eiche entfernt; er trägt ein Wolfangelzeichen sowie die Jahreszahl 1865.

Abfindung_Sieversen_Sottorf

Wer mehr zur Entstehung dieser Grenzen und zu den Hintergründen der Entwicklung der umliegenden Dörfer wissen möchte, findet umfangreiche Informationen im Buch “Das Bauerndorf Sottorf” von Werner Voß, Sottorf.

Links zu den tabellarischen Aufstellungen der verschiedenen Grenzen

Die östlichen Grenzsteine von 1750

Südliche Forstgrenze

Die ältesten Grenzsteine aus dem 15. Jh.

Neuer Verlauf nördlich vom Sieverser Stein

Aufstellung der westlichen Grenzsteine, zwischen der Rosengartenstraße  und dem Moisburger Stein